- macht den feinen Unterschied

Im Winter wichtig für das Auto: Winterreifen aufziehen

Wer sich in der kalten Jahreszeit mit dem Auto auf den Weg macht, muss die passende Bereifung haben. Man sollte also am Auto Winterreifen aufzuziehen, wenn winterliche Straßenverhältnisse zu erwarten sind.

Sicherheit beim Auto ist ein nicht zu unterschätzendes Thema. In einem nicht verkehrssicheren Auto unterwegs zu sein bedeutet, sich und andere zu gefährden. Neben einer regelmäßigen Kontrolle des technischen Gesamtzustandes des Autos gehören auch die richtigen Reifen zur Sicherheit dazu.

Größtes Gefahrenpoteztial sind dabei Reifen ohne ausreichendes Profil oder der Witterung nicht angepasste Reifen am Auto. Winterreifen sind Pflicht, aber nicht zwangsläufig abhängig vom Datum. Der allseits bekannte Leitsatz, das Winterreifen von Oktober bis Ostern aufgezogen werden sollten, kann dabei leicht in die Irre führen. In Deutschland gibt es seit dem 01.05.2006 eine witterungsabhängige Winterreifenpflicht, das heißt mit Winterreifen muss dann gefahren werden, wenn die Witterung es erfordert. In einem schönen und warmen Spätherbst, in dem vielleicht noch in den Oktober hinein Temperaturen von bis zu 20 Grad herrschen, sind Winterreifen noch keine Pflicht. Und auch im Dezember, wenn es noch keinen Frost oder Schnee gegeben hat und die Straßen trocken sind, kann man noch ohne Winterreifen unterwegs sein, ohne gegen die Winterreifenpflicht zu verstoßen.

Problematisch kann es aber in dem Moment werden, wenn man mit seinem Auto in einen Unfall verwickelt wird. Denn herrschen dann Witterungsbedingungen, die Winterreifen erforderlich machen, kann man eine Mitschuld zugesprochen bekommen, selbst wenn man den Unfall nicht selbst verschuldet hat. Denn war zu Fahrtantritt abzusehen, das sich die Wetterbedingungen so verschlechtern würden, das Winterreifen notwendig sind, ist man zu entsprechenden Maßnahmen verpflichtet und muss am Auto Winterreifen aufziehen. Im schlimmsten Fall kann man sogar den Versicherungsschutz verlieren, wenn eine grobe Fahrlässigkeit unterstellt werden kann. Wer also zum Winterurlaub in die Berge fährt, aber mit Sommerreifen startet, weil es trocken und sonnig ist, geht es unkalkulierbares Risiko ein. Denn da Schnee für einen Winterurlaub Voraussetzung ist kann man davon ausgehen, dass die Straßenbedingungen am Zielort winterlich sind und eine entsprechende Bereifung erforderlich ist.