- macht den feinen Unterschied

Nur der Inhaber persönlich kann seine Domain kündigen

Eine Domain wurde eingerichtet, registriert und dann auf einmal nicht mehr gebraucht. Allein der Inhaber hat die Befugnis über die Nutzung der Domain zu entscheiden. Die Domain kündigen, das muss er selbst beantragen.

Wurde eine eigene Domain erfolgreich erstellt und diese vom Internetprovider registriert, beträgt die Vertragslaufzeit zur Nutzung dieser Domain zum überwiegenden Teil bei allen Internetprovidern ein Jahr. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn die Domain nicht spätestens vier Wochen vor Ablauf dieser Jahresfrist gekündigt wird. Zwar ist eine Kündigung der Domain mit sofortiger Wirkung bei vielen Internetprovidern auch möglich, aber es erfolgt in diesen Fällen keine Rückerstattung der bereits gezahlten Nutzungsgebühren, sondern nur die Löschung des Domainnamens bei der zuständigen Registrierungsstelle. Der Vertrag mit dem Internetprovider läuft aber weiter. Deshalb ist beim Domain kündigen immer die vorgeschriebene Kündigungsfrist zu beachten, damit keine finanziellen Einbußen entstehen. Sofort nach der Löschung der Domain bei der zuständigen Registrierungsstelle ist diese im Internet nicht mehr erreichbar.

Für die Kündigung einer bestehenden Domain stellen die Internetprovider oftmals den Kunden einen besonderen Button in ihrer Website zur Verfügung, der mit wenigen Klicks direkt zu einem gültigen Kündigungsformular führt. Die Domain kündigen, das kann aber niemals nur online durchgeführt werden, sondern bedarf der eigenhändigen Unterschrift des Domaininhabers auf dem Kündigungsformular. Deshalb wird das Kündigungsformular den Kunden im PDF-Format zum Ausdrucken zur Verfügung gestellt. Nach dem Ausdrucken muss dieses Kündigungsformular vom Domaininhaber unterschrieben und diese Kündigung mit der Post oder per Fax an den Internetprovider gesendet werden. Wird dieser Weg eingehalten, kann eine fristgemäße Kündigung der Domain erfolgen. Bei dem Verschicken der Kündigung für eine Domain mit der Post wird, wie bei jeder anderen Kündigung auch, das Versenden per Einschreiben empfohlen.

Wurde die eigene Domain gerade erst erstellt und registriert, gelten besondere Kündigungsfristen. Die Domain kündigen, das ist - in Verbindung mit einem Wechsel des Internetproviders - erstmalig nach einer Nutzungsdauer von 60 Kalendertagen bei dem Internetprovider, bei dem die Domain registriert worden ist, möglich.